Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

der Firma MISTRAL! marketing, Werbeagentur
Inhaber Christoph Weller, Wilhelmstraße 15m, 57518 Betzdorf, Stand 01. Januar 2016

§ 1 Geltungsbereich

1. Für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich diese Geschäftsbedingungen.
2. Auftragnehmer im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist die Firma MISTRAL! marketing Werbeagentur, Christoph Weller (www.mistral-marketing.de),Inhaber Christoph Weller. Auftraggeber im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden selbst bei deren Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
4. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam. Änderungen der Bedingungen, einschließlich dieser Schriftformklausel, bedürfen der Schriftform.

§ 2 Vertragsschluss

1. Angebote des Auftragnehmers in Prospekten, Anzeigen usw. sind - auch bezüglich der Preisangaben - freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine verbindliche Zusicherung erfolgt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe und/oder Papierqualität bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
2. Der Auftragnehmer recherchiert und kalkuliert für seine Arbeit sorgfältig. Der Auftragnehmer ist berechtigt, das im Auftragseingang liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei dem Auftragnehmer anzunehmen. Der Auftraggeber ist daher 14 Tage an seinen Auftrag gebunden. Die Annahme kann entweder schriftlich oder durch Auslieferung der Ware an den Auftraggeber erklärt werden. An Stelle einer Auftragsbestätigung kann bei kurzfristiger Lieferung die ausgestellte Rechnung treten.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch die Zulieferer des Auftragnehmers. Dies gilt jedoch nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht vom Auftragnehmer zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines kongruenten Deckungsgeschäftes mit einem Zulieferer des Auftragnehmers. Der Auftraggeber wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.

§ 3 Leistungsumfang

1. Der Auftragnehmer bietet folgende Leistungen an: Konzeption von Marketingdienstleistungen, Layout und Gestaltung von Print- und Onlinemedien, Programmierarbeiten, Erstellung und Abwicklung von Drucksachen und Werbetechnik, Grafikleistungen, Webdesign sowie Marketing und Werbung im üblichen Sinne.
2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden sowie Änderungen nach Druckgenehmigung.
3. Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderungen angelieferter/übertragener Daten, Muster und ähnlicher Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, sind zahlungspflichtige Leistungen. Gleiches gilt für Datenübertragungen und Datenzusammenstellungen (bspw aus dem Archiv). Diese Leistungen werden nach Aufwand berechnet.
4. Satzfehler werden kostenfrei berichtigt; dagegen werden von dem Auftragnehmer infolge von Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Abweichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen, insbesondere Besteller- und Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet. Die Rechtschreibung richtet sich nach der neuesten Auflage des Duden. Montagefehler, die bei Aufträgen entstehen, bei denen Anlieferung seitenglatter Filme vereinbart wurde, stehen außer Verantwortung des Auftragnehmers, wenn Korrekturabzüge aus Gründen nicht möglich sind, die der Auftraggeber zu verantworten hat.
5. Die Andrucke im Offsetdruck werden nach den vom Auftragnehmer ausgetesteten, in der Druckindustrie üblichen Dichtewerten und Farben der Euroskala (DIN 16539) hergestellt. Geringfügige Passer- und Farbdifferenzen berechtigen nicht zur Reklamation. Die gelieferten Druckerzeugnisse werden im Offset-, Schwarz/Weiß- oder Farb-Digitaldruck erstellt.
6. Es ist wegen der mehrfachen Konvertierung der Daten während des Belichtungsprozesses auch bei größter Sorgfalt nicht in jedem Falle zu vermeiden, dass der Enddruck vom freigegebenen Korrekturabzug abweichen kann.
7. Die vom Auftragnehmer zur Herstellung des Vertragserzeugnisses eingesetzten Betriebsgegenstände, insbesondere elektronische Daten, Filme, Lithographien, Druckplatten, elektronische Druckplatten und elektronische Datenträger bleiben auch, wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum des Auftragnehmers und werden nicht ausgeliefert.
8. Im kaufmännischen Verkehr stehen dem Auftragnehmer, vom Auftraggeber angelieferten Druck- und Stempelvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB zu, bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung.
9. Der Auftragnehmer ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit diese für den Auftraggeber nicht unzumutbar sind.10. Vom Auftragnehmer erstellte Skizzen, Entwürfe, Layouts und Gestaltungen unterliegen dem Urheberrecht und dürfen ohne die Zustimmung nicht weiter verwendet werden. Dies gilt auch für unverbindliche und kostenfreie Entwürfe während der Angebotsphase bzw. der Anbahnung eines Neugeschäfts.

§ 4 Überprüfungspflichten des Auftraggebers

1. Korrekturabzüge und Andrucke sind vom Auftraggeber auf Satz und sonstige Fehler zu überprüfen und als druckreif erklärt zurückzugeben. Druckfreigaben durch den Endabnehmer enthaften den Auftragnehmer in gleicher Weise wie durch den Auftraggeber selbst erklärte Druckfreigabeerklärungen. Der Auftragnehmer haftet nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Fernmündlich aufgegebene Fehler bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Soweit ein Korrekturabzug auf Kundenwunsch, z. B. wegen der Dringlichkeit des Auftrages, unterbleibt, haftet der Auftragnehmer nicht für Fehler, die auf dem Korrekturabzug hätten festgestellt werden können.
2. Die Endkontrolle der gelieferten Filme obliegt dem Auftraggeber. Für Fehler, die auf dem Film zu erkennen sind, haftet der Auftragnehmer nicht.
3. Die Endkontrolle gelieferter Daten obliegt dem Auftraggeber. Für Fehler, die an den Auftragnehmer übermittelt werden, haftet der Auftragnehmer nicht.
4. Die Endkontrolle gelieferter Daten obliegt dem Auftraggeber. Für Fehler, die der Auftraggeber bei Druckfreigabe übersieht, haftet der Auftragnehmer nicht.
5. Die Endkontrolle gelieferter Daten an Dritte obliegt dem Auftraggeber. Für Fehler, die der Auftraggeber bei Druckfreigabe übersieht, haftet der Auftragnehmer nicht. Dies beinhaltet die Überprüfung von eingebundenen Schriften, Überfüllungen, Anschnitt, Farbdefinitionen, Abstände, Formate etc.

§ 5 Preise und Zahlung

1. Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten für 40 Tage unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Monate nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber. Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde. Die Preise des Auftragnehmers verstehen sich in Euro, enthalten keine gesetzliche Umsatzsteuer und gelten ab Werk. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Leistungen nicht mit ein.
2. Die Zahlung ist sofort, ohne jeden Abzug zu leisten, wenn nicht individuell mit dem Auftraggeber eine andere Zahlungsfrist schriftlich vereinbart wurde. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt. Wechsel werden nicht angenommen.
3. Bei Bereitstellungen oder Vorleistungen durch den Auftragnehmer oder dessen Lieferanten kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden.
4. Zusatzleistungen, die nicht in der Preisliste oder dem Angebot enthalten sind, sind gesondert zu vergüten. Dies gilt insbesondere für Mehraufwand infolge a) des Vorlegens von Daten in nicht digitalisierter Form, b) von notwendiger und zumutbarer Inanspruchnahme von Leistungen Dritter, c) von Aufwand für Lizenzmanagement, d) in Auftrag gegebener Test-, Recherchedienstleistungen und rechtlichen Prüfungen sowie e) außerhalb der Geschäftszeiten erbrachter Dienstleistungen.
5. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit einstellen. Diese Rechte stehen dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Auftraggeber sich mit der Bezahlung von Lieferungen in Verzug befindet, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen.
6. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.

§ 6 Gefahrübergang

1. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Druckreifeerklärung / Fertigungsreifeerklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das Gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs, des Verlustes oder der zufälligen Verschlechterung der Ware sowie die Preisgefahr gehen mit der Übergabe, bei Versendung mit der Auslieferung der Sache an die zur Versendung bestimmte Person auf den Auftraggeber über. Dasselbe gilt für die Gefahr der verzögerten Lieferung.
3. Lieferungen erfolgen stets auf Kosten und auf Gefahr des Auftraggebers..

§ 7 Termine, Fristen und Leistungshindernisse

1. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
2. Ist für die Leistung des Auftragnehmers die Mitwirkung des Auftraggebers erforderlich oder vereinbart, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit, die der Auftraggeber dieser Verpflichtung nicht nachgekommen ist. Bei Verzögerungen infolge von a) Veränderungen der Anforderungen des Auftraggebers, b) unzureichenden Voraussetzungen in der Anwendungsumgebung (Hardware-oder Softwaredefizite), soweit sie dem Auftragnehmer nicht bekannt waren oder bekannt sein mussten,c) Problemen mit Produkten Dritter (z. B. Software anderer EDV-Hersteller) verlängert sich der Liefer- oder Leistungstermin entsprechend.
3. Werden von dem Auftraggeber Änderungen oder Ergänzungen beauftragt, die nicht nur geringfügigen Umfang haben, so verlieren Termine und Fristen, die sich am ursprünglichen Vertragsgegenstand orientieren, ihre Gültigkeit.
4. Soweit der Auftragnehmer seine vertraglichen Leistungen infolge Arbeitskampf, höherer Gewalt oder anderer für den Auftragnehmer unabwendbarer Umstände nicht oder nicht fristgerecht erbringen kann, treten für den Auftragnehmer keine nachteiligen Rechtsfolgen ein. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich dann um die Dauer der Verzögerung. Betriebsstörungen berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller zum Rechnungsdatum bestehenden Forderungen des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber sein Eigentum.

§ 9 Nutzungsrechte

1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber ein einfaches und nicht übertragbares Nutzungsrecht ein. Dieses Recht erwirbt der Auftraggeber mit vollständiger Zahlung der Leistungen von dem Auftragnehmer. Der Auftraggeber ist auf Verlangen verpflichtet, dem Auftragnehmer über den Umfang der Nutzung schriftlich Auskunft zu erteilen.
2. Der Auftragnehmer geht bei der Verwendung von Vorlagen des Auftraggebers davon aus, dass diese nicht mit Rechten Dritter belastet sind oder der Auftraggeber über das für den Auftrag erforderliche Nutzungsrecht verfügt. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.

§ 10 Gewährleistung

1. Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu überprüfen. Der Auftraggeber muss dem Auftragnehmer offensichtliche Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Empfang der Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches ausgeschlossen. Später entdeckte Mängel sind dem Auftragnehmer ebenfalls innerhalb einer Frist von zwei Wochen anzuzeigen; andernfalls gilt die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Den Auftraggeber trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge. Im Übrigen gelten die §§ 377 f. HGB entsprechend.
2. Wählt der Auftraggeber wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu. Wählt der Auftraggeber nach gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt die Ware beim Auftraggeber, wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz zwischen Vergütung und Wert der mangelhaften Ware. Dies gilt nicht, wenn der Auftragnehmer die Vertragsverletzung arglistig verursacht hat.
3. Die Gewährleistungsfrist wegen etwaiger Mängel beträgt ein Jahr. Die Frist beginnt bei Kaufverträgen mit Ablieferung der Ware und bei Werkverträgen mit Abnahme des Werkes. Dies gilt nicht, wenn der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat (Ziffer 3 dieser Bestimmung). Die Gewährleistung ist ferner in dem Falle ausgeschlossen, wenn das vom Auftraggeber übergebene Material die angestrebte Umsetzung unmöglich macht oder die übrige Anwendung des Auftragnehmers stört und ihm daher eine dauerhafte Bereitstellung der Ware nicht zuzumuten ist.
4. Als Beschaffenheit der Ware gilt ausschließlich die Produktbeschreibung des Auftragnehmers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung des Auftragnehmers stellen daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist. Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen Vorlagen (z. B. Digital Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
6. Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet der Auftragnehmer nur bis zur Höhe des Auftragwertes. Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten und Filme) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens des Auftragnehmers. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Der Auftragnehmer ist berechtigt, eine Kopie anzufertigen.
7. Mehr- und Minderlieferungen bis zu 15% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge. Bei Lieferungen aus Papiersonderanfertigungen und Farbdrucken erhöht sich der Prozentsatz auf 20%

§ 11 Urheberrechtsvermerke, Anbieterkennzeichnung und Referenznachweise

1. Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann diese Hinweise nur entfernen, wenn der Auftragnehmer diesem Vorgehen zustimmt.
2. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, erbrachte Leistungen wie Entwürfe und Objekte, auch wenn sie auf Auftraggebervorlagen beruhen, zu Präsentationszwecken zu verwenden.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt auf gestalteten und / oder programmierten Internetseiten / Datenbanken dauerhaft im üblichen Maße innerhalb des Impressums auf seine Firma hinzuweisen und diese zu verlinken.
4. Der Auftraggeber ist verantwortlich für den Inhalt seiner Internetseite. Dies betrifft auch alle rechtlichen Anforderungen, die sich aus § 5 Telemediengesetz (TMG) und § 55 Rundfunkstaatsvertrag (RStV) (z. B. Steuernummern und Erlaubnis der Handwerkskammer etc.), die für seine Branche notwendig sind. Der Auftragnehmer haftet nicht für die Inhalte der Internetseite und nicht für fehlende rechtliche Angaben. Dies gilt auch für Lizenzvereinbarungen, Urheberrechte sowie Quellenangaben für Texte, Grafiken und Fotos. Um die rechtlichen Erfordernisse muss der Auftraggeber sich eigenständig und unaufgefordert kümmern und entsprechenden juristischen Rat einholen. Dies geschieht auf Kosten des Auftraggebers.

§ 12 Haftungsbeschränkungen

1. Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelungen haftet der Auftragnehmer bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. Im Falle einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung von Kardinalpflichten durch den Auftragnehmer, die zu sonstigen Schäden geführt hat, ist die Haftung des Auftragnehmers auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren Durchschnittsschaden begrenzt. Es gelten die gleichen Grundsätze für die Haftung der Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen des Auftragnehmers.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht Ansprüche des Auftraggebers aus Produkthaftung. Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.
3. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers wegen eines Mangels verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn den Auftragnehmer grobes Verschulden trifft, sowie im Falle von dem Auftragnehmer zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei Verlust des Lebens des Auftraggebers.
4. Der Auftragnehmer ist für die Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.
5. Der Auftraggeber hat den Auftragnehmers wegen jeglicher Ansprüche Dritter, die diese wegen möglicher Rechtsverstöße gegen den Auftragnehmer herleiten können, freizustellen und dem Auftragnehmer die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
6. Der Auftragnehmer stellt angemieteten Webspace zur Verfügung. Eine hundertprozentige Erreichbarkeit ist nicht gewährleistet, da der Zugang über Dritte erfolgt. Während Updates und Serverarbeiten kann es zu kurzfristigen Ausfällen kommen, die vorab angekündigt werden. Unerwartete Störungen des Systems, die ein Ankündigen unmöglich machen, werden zeitnah vom Auftragnehmer beseitigt. Ein Sonderkündigungsrecht oder ein Schadensersatzanspruch entsteht dadurch nicht.

§ 13 Datenschutz, Geheimhaltung, Datensicherung, Gewährleistung

1. Der Auftragnehmer speichert die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung benötigten Daten des Auftraggebers (z. B. Adresse und Bankverbindung).
2. Durch die Verbindung eines Netzwerks mit dem Internet entsteht die Möglichkeit der missbräuchlichen Verwendung von Daten. Insbesondere sensible Daten muss der Auftraggeber daher durch eigene Sicherungsmaßnahmen vor unberechtigtem Zugriff schützen.
3. Beide Vertragspartner werden vertraulich gekennzeichnete Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertrages bekannt werden, vertraulich behandeln. Software betreffende Unterlagen wie Dokumentationen und vor allem der Source-Code sind vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
4. Der Auftraggeber ist für die Sicherung seiner Onlinedaten und die Inhalte seiner Internetseite verantwortlich. Der Auftragnehmer sichert regelmäßig die Serverdaten, übernimmt aber keine Verantwortung für die Vollständigkeit der Daten. Dies gilt auch für die Wiederherstellung verloren gegangener Inhalte durch versehentliches Löschen oder Fehlbedienung des Auftraggebers, als auch durch jedweden Grund eines Serverausfalls.
5. Der Auftraggeber übernimmt die Verantwortung für seine veröffentlichten Daten. Dies gilt auch für die rechtlichen Hinweise im Impressum, die je nach Branche und Gesetzeslage variieren.

§ 14 Archivierung

1. Vorlagen, Rohstoffe, Druckträger elektronischer Daten und andere der Wiederverwendung dienende Gegenstände sowie Halberzeugnisse sowie dem Auftraggeber zustehende Produkte werden vom Auftragnehmer nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endproduktes an den Auftraggeber oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Für filmisches Zwischenmaterial und elektronisches Datenmaterial, welches beim Auftragnehmer zur Herstellung von Druckvorlagen erzeugt, bearbeitet und verwaltet wird, übernimmt der Auftragnehmer die verantwortliche Vorhaltung für 14 Tage nach Übernahme und Genehmigung der fertigen Druckvorlagen.
2. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

§ 15 Kündigung

1. Bei Verträgen über regelmäßig wiederkehrende Leistungen kann der Auftraggeber frühestens 3 Monate nach Vertragsabschluss mit einer Frist von 3 Monaten zum Schluss eines Monats ordentlich kündigen. Webdesign- und Domain-Verträge können frühestens 12 Monate nach Vertragsabschluss ordentlich gekündigt werden. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit ist der Webdesign- und Domain-Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende / Jahresende kündbar. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
2. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Insbesondere bei einem Verstoß gegen § 9 - Nutzungsrechte - und, wenn der Auftraggeber mit der Zahlung der Vergütung um mehr als einen Monat in Verzug ist, kann der Auftragnehmer fristlos kündigen.

§ 16 Mitteilungen

1. Soweit sich die Vertragspartner per elektronischer Post (E-Mail) verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen an.
2. Die E-Mail muss den Namen und die E-Mail-Adresse des Absenders, den Zeitpunkt der Absendung (Datum und Uhrzeit) sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss der Nachricht enthalten.
3. Eine im Rahmen der vorstehenden Bestimmungen zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich eines Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
4. Die Verbindlichkeit der E-Mail gilt für alle Erklärungen, die die gewöhnliche Vertragsabwicklung mit sich bringt. Ausgeschlossen sind dagegen insbesondere eine Kündigung sowie Erklärungen, die von einem Vertragspartner ausdrücklich abweichendvon dieser Vereinbarung in schriftlicher Form (§ 126 Abs. 1 BGB) verlangt werden.

§ 17 Handelsbrauch

Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie elektronische Daten, Filme, lizenzierte Schriften, Lithographien, Druckplatten, elektronischer Druckplatten und elektronischer Datenträger, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden). Dies gilt auch dann nicht, wenn hierfür die anteiligen Kosten gesondert berechnet werden, sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

§ 18 Anwendbares Recht und Erfüllungsort

1. Die Vertragspartner vereinbaren hinsichtlich sämtlicher Rechtsbeziehungen aus diesem Vertragsverhältnis die Anwendung deutschen Rechts. Auch im grenzüberschreitenden Verkehr gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
2. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Geschäftssitz des Auftragnehmers. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oderWohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind.
3. Der Auftragnehmer wird und darf keine juristischen Äußerungen treffen. Alle juristischen Fragen obliegen dem Auftraggeber und seinem juristischem Beistand. Für eventuelle Fehlinterpretationen haftet der Auftraggeber.

§ 19 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Auftraggeber einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden oder sollte sich hierin eine Lücke befinden, so bleiben die anderen Bestimmungen im übrigen wirksam. Die Vertragspartner werden die nichtige Regelung durch eine solche wirksame ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.